Der folgende Inhalt ist ausschließlich Vereinsmitgliedern der SNIPER Duisburg vorbehalten!
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Der Gesetzgeber hat sich wieder eine Neuerung einfallen lassen, um das Bedürfnis eines Sportschützen überprüfen zu können. DERZEITIGE VERFAHRENSWEISE Gesetzliche Vorgabe: Das Waffengesetz (WaffG) verlangt von der zuständigen waffenrechtlichen Behörde das Fortbestehen des Bedürfnisses alle