Vereinswaffen

Vereinswaffen

In erster Linie für die Einsteiger, die natürlich noch keine entsprechende Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen besitzen, hält der Verein SNIPER DUISBURG einige Schusswaffen vor. Diese werden vom Vorstand verwaltet und können bei Bedarf, unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, zu Trainingszwecken überlassen werden.

Die geplante Trainingsteilnahme ist rechtzeitig, spätestens 2 Tage vor Teilnahme, dem Vorstand anzuzeigen..

Unser Angebot umfasst eine Auswahl von Revolvern im Kaliber 357 Magnum bzw. 38 spezial, als auch halbautomatische Pistolen vom Kaliber .22 lfB bis 45 ACP. Alle Waffen sind selbstverständlich im Verband BDS zugelassen.

S & W Model 656 Kaliber .357 Magnum

S & W Model 656 Kaliber 357 Magnum

Glock 17 Gen. 4 Kaliber 9mm Luger

Glock 17 Gen. 3 Kaliber 9mm Luger

CZ 75 B Kaliber 9mm Luger

CZ 75 B Kaliber 9mm Luger

Taurus Trophy Match Kaliber 357 Magnum

Taurus Trophy Match Kaliber 357 Magnum

Taurus PT 92 Kaliber 9mm Luger

Taurus PT 92 Kaliber 9mm Luger

Para Ordnance Kaliber 45 ACP

Para Ordnance Kaliber 45 ACP

Walther GSP Kaliber ‎.22 lfB

Walther GSP Kaliber ‎.22 lfB

Schusswaffen

Können nach vorheriger Anmeldung vom Verein entliehen werden. Bitte informiere den Vorstand zeitig vor der geplanten Trainingseinheit, damit die gewünschte Waffe vor Ort ist.

Munition

Gängige und exotischen Kaliber können in dem gut sortierten Fachhandel SSZ Berka, auf der Schießbahn in Rheinberg, erworben werden. Einsteiger ohne Berechtigung zum Erwerb von Munition, wenden sich bitte zeitig vor dem geplanten Training, an eine/n Standaufsicht oder Schießleiter.

Zubehör

Jeder Schütze benötigt auf der Schießbahn Gehörschutz und beim Schießen eine Schieß- bzw. Schutzbrille. Bei Bedarf können diese Utensilien auf der Schießbahn in Rheinberg (gegen Gebühr) im Waffenladen SSZ Berka entliehen werden.

Zielscheiben

Die zugelassenen Scheiben des BDS werden selbstverständlich vom Verein gestellt und liegen bei jedem Training zum wechseln bereit. Wer beim Training Beschädigungen an den Anlage außerhalb des Zielbereichs verursacht (z.B. Treffer in Wände, Boden, Decke oder sonstiges Inventar) muss den Betreiber finanziell entschädigen!