Folgende E-Mail hat uns am heutigen Tag erreicht, die wir allen interessierten Mitgliedern auf diesem Wege zur Kenntnis bringen möchten.
Für die Beantragung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz ist eine erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang gesetzlich vorgeschrieben !
Melden Sie sich schon jetzt zur Teilnahme an einem Kombi – Grundlehrgang nach § 32 1. SprengV an :
NEUER LEHRGANGSTERMIN: 22. bis 24. Oktober 2021
Verbindliche Anmeldungen nehmen wir ab sofort an! Die Anzahl der Teilnehmer ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften begrenzt! Nutzen Sie dieses Angebot jetzt bevor alle Lehrgangsplätze vergeben sind!
Bitte senden Sie uns jetzt Ihre Anmeldung per E-Mail an lehrgaenge27@t-online.de Weitere Informationen finden Sie auf der Website : www.ballisticservice24.eu !