Trainingsbetrieb geht weiter

Liebe Mitglieder der SNIPER Duisburg,

vor wenigen Tagen haben uns die Inhaber des Schießsportzentrum Berka in Rheinberg-Millingen und des ESV Bahnpolizei in Krefeld-Oppum darüber informiert, dass der Trainingsbetrieb auf den angemieteten Schießständen unter Auflagen wieder starten kann.

UPDATE 11.06.2021 17.30 Uhr
Für den Stand in Rheinberg-Millingen ist kein COVID Nachweis mehr erforderlich!

Das Training für Langwaffen findest b.a.w. zweimal im Monat ausschließlich auf der Schießanlage in Rheinberg-Millingen statt. Dort dürfen 6 Schützen + eine Aufsicht gemeinsam trainieren. Es wird immer das 2. Rennen sein, d.h. von 21.00 bis 22.00 Uhr.

Für die Kurzwaffenschützen stehen alle anderen Termine zur Verfügung. Auf der Anlage in Rheinberg sind 6 Schützen + eine Aufsicht pro Rennen zugelassen, in Krefeld-Oppum jeweils 4 Schützen und 2 Aufsichten.

Um allen Vereinsmitgliedern die Möglichkeit zum Training einzuräumen, müssen wir mit der Terminvergabe haushalten. Jedes Mitglied soll monatlich mindestens 1mal Kurzwaffe und 1mal Langwaffe, oder 2mal Kurzwaffe trainieren können.  Wir bitten alle Schützen dies bei ihrer Terminplanung entsprechen zu berücksichtigen. Die Koppelung von Lang- und Kurzwaffe an einem Termin ist nicht möglich (Beispiel: Fr. 18.06.2021 erst Kurzwaffe 20.00 Uhr bis 21.00 Uhr anschließend Langwaffe 21.00 bis 22.00 Uhr).

Alle Trainingstermine werden weiterhin ausschließlich von unserem Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit – Detlef Reck – koordiniert. Das bedeutet, jedes Mitglied sendet bitte seinen Trainingswunsch per E-Mail an training@sniper-duisburg.de.

Eurer E-Mail sollte mindestens folgende Angaben enthalten: Vorname Nachname, Wunschdatum, Trainingsort, Rennen 1 oder 2, Schütze oder Aufsicht.

Wenn der Wunschtermin berücksichtigt werden kann, erhaltet ihr hierüber eine Bestätigung per E-Mail. Wer sich an diese Verfahrensweise nicht hält, hat kein Anrecht auf einen Traingsslot!

Aufsichten können nur Mitglieder sein, die mindestens den Lehrgang Standaufsicht oder Schießleiter BDS absolviert haben und vom Verein offiziell als solches benannt sind!

WICHTIG: Aufgrund des Umstandes, dass die Daten der am Schießen teilnehmenden Personen vom Betreiber gesammelt werden, ist nun jeder selbst zum Führen der Schießnachweise verpflichtet und sollte diese dann unmittelbar nach dem Training von der anwesenden Aufsicht abzeichnen lassen. Ohne diese Nachweise ist eine Bearbeitung von waffenrechtlich relevanten Bescheinigungen durch den Verein nicht mehr möglich.

 

Hier die Regularien des SSZ Berka in Rheinberg:

– Mund- und Nasenschutz zu jeder Zeit und egal wo im Gebäude (Aufgrund der Nachfragen: Dies betrifft ebenfalls die Schießstände, Ausnahme die Schützen, die zwischen den Abtrennungen schießen.)
– Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden.
– Aufenthalt im Gebäude außerhalb der RSA auf das nötigste beschränken
– Mindestabstände (1,5m)
– Händedesinfektion
– Kontaktdatenblatt der Personen zur Nachverfolgbarkeit für die Gesundheitsämter im Eingangsbereich
– Kontrolle des GGG-Nachweis mit Personalausweis oder Pass

Raumschießanlage(RSA)50m:
– max. 6 Schützen + 1 Aufsicht gleichzeitig(7 Personen)
– Keine Zuschauer etc. in der RSA

Wir behalten uns vor, den Zugang und die Belegung der RSA durch unser Personal zu steuern und kontrollieren, ebenso, bei nicht Einhaltung der Verhaltensregeln, Personen des Gebäudes zu verweisen.

 

Hier die Regularien des ESV Bahnpolizei in Krefeld-Oppum:

– Mund- und Nasenschutz zu jeder Zeit und egal wo im und außerhalb des Gebäudes (Aufgrund der Nachfragen: Dies betrifft ebenfalls die Schießstände, Ausnahme die Schützen, die zwischen den Abtrennungen schießen.)
– Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden.
– Aufenthalt im Gebäude außerhalb der SA auf das nötigste beschränken
– Mindestabstände (1,5m)
– Händedesinfektion
– Kontaktdatenblatt aller Personen zur Nachverfolgbarkeit ist zwingend notwendig und muss 4 Wochen digital oder schriftlich gespeichert werden. Dies muss durch die Schießaufsicht gewährleistet werden
– Kontrolle des GGG-Nachweis mit Personalausweis oder Pass

Schießanlage 25m:
Ausschließlich statisches Schießen auf 25 Meter Entfernung zwischen den Abtrennungen max. 2 Schützen + 1 Aufsicht gleichzeitig (3Personen)
– Es sind nur Waffen zugelassen, die der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes entsprechen. Lauflängen unter 3 Zoll sind ebenfalls unzulässig.
– Keine Zuschauer etc. in der SA