Der Gesetzgeber hat sich wieder eine Neuerung einfallen lassen, um das Bedürfnis eines Sportschützen überprüfen zu können. DERZEITIGE VERFAHRENSWEISE Gesetzliche Vorgabe: Das Waffengesetz (WaffG) verlangt von der zuständigen waffenrechtlichen Behörde das Fortbestehen des Bedürfnisses alle 5 Jahre erneut zu überprüfen. Rechtliche Grundlagen sind §4 Abs. 4 WaffG in Verbindung mit §14 Abs. 4 WaffG. Dieses Bedürfnis ist durch eine Bescheinigung…
