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Neue COVID19 Auflagen beim Trainingsbetrieb

Neue COVID19 Auflagen beim Trainingsbetrieb

Die weiter steigenden Inzidenzzahlen in NRW haben auch gleich wieder Auswirkungen auf den Trainingsbetrieb in Rheinberg-Millingen. Wie der Betreiber der Schiessanlage auf seiner Homepage ankündigt Corona News, gelten ab kommenden Freitag, 20.08.2021 erneut verschärfte Maßnahmen.

Wir bitten alle Trainingsteilnehmer um Beachtung der nachfolgenden Vorgaben, insbesondere bei den Wechseln zwischen den Rennen!

– Mund- und Nasenschutz zu jeder Zeit und egal wo im und außerhalb des Gebäudes inkl. auch Parkplatz. (Aufgrund der Nachfragen: Dies betrifft ebenfalls die Schießstände, Ausnahme die Schützen, die sich zwischen den Abtrennungen befinden oder dort schießen.)
– Mindestabstände (1,5m)
– Händedesinfektion
– Kontaktdatenblatt der Personen zur Nachverfolgbarkeit für die Gesundheitsämter im Eingangsbereich
– Kontrolle des GGG-Nachweis mit Personalausweis oder Pass.
Es ist zwingend ein Nachweis über die vollständige Impfung (seit min. 14 Tagen), Genesung(seit min. 4 Wochen/max.6 Monate) oder negative Testung (max. 48h alt) vorzulegen.

– Raumschießanlage(RSA) 25m:
max. 6 Schützen + 1 -Aufsicht gleichzeitig (7 Personen)

– Raumschießanlage(RSA) 50m:
max. 6 Schützen + 1 Aufsicht gleichzeitig(7 Personen

– Keine Zuschauer etc. in der RSA
– Aufenthalt im Gebäude außerhalb der RSA auf das nötigste beschränken
– Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden.

 

Detlef Reck | Beauftragter für die Öffentlichkeitsarbeit

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