Bedürfnisprüfungen durch die waffenrechtliche Behörde
Viele Schützen werden in den letzten Wochen seitens der Behörde aufgefordert ihr waffenrechtliches Bedürfnis zu bestätigen.
Anschließend erfolgt unmittelbar der Anruf beim LV4 mit der Frage, was zu tun ist.
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Der Landesverband hat detaillierte Informationen und Antragsformulare bereitgestellt.
Siehe „Waffenrecht“ >> „Bedürfnisprüfungen“
Diese Übersicht stellt alle Informationen und Anträge für die jeweiligen Prüfungen bereit.
Diese Informationen sollten allerdings auch gelesen werden, bevor der Verband angerufen wird.
Wir möchten die Vereine bitten ihre Mitglieder bei der Abwicklung des Antrages zu unterstützen.
Vielen Dank für eure Unterstützung!!
Quelle: BDS LV4
