Freitag der 13. oder …denn sie wissen nicht was sie tun?
Was sich zunächst anhört wie eine Auflistung spannungsgeladener Filmklassikern, umschreibt eher die Lage im deutschen Waffenrecht. Die Bundesregierung hat bei ihrer Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie wieder mal massiv über das Ziel hinausgeschossen. Mit der Mehrheit der regierenden Koalition aus CDU/CSU und SPD wurde dem Entwurf der Bundesregierung für ein „drittes Waffenrechtsänderungsgesetz“ zugestimmt.
Berlin, 13. Dezember 2019
Wer die gut inszenierte Show unserer politischen Vertreter am Freitag den 13. im Berliner Reichstag live im TV oder Internet verfolgen konnte, muss sich als Legalwaffenbesitzer am Ende schon reichlich verschaukelt vorgekommen sein. Ein Pool unwissender und zudem noch schlecht informierten Volksvertreter plapperten in der öffentlichen Debatte ihre bereits im Hinterzimmer beschlossenen Plädoyers herunter, als gäbe es kein Morgen. Gleich eine ganze Flut von „Sicherheitsvorkehrungen“ haben die anwesenden Abgeordneten, selbstverständlich getreu ihrem Parteibuch, durch Handzeichen und Aufstehen abgesegnet. Offensichtlich in der irrigen Meinung, man tue dem Volk Gutes.
Gegen jede Regel
Allen Expertenanhörungen, Stellungnahme der Verbände und Online-Petitionen zum Trotz. Gegen die Stimmen der AfD und FDP, bei Enthaltung der Grünen und Linken, nutzten die Altparteien CDU/CSU und SPD, ihre demokratische Mehrheit zur Umsetzung des dritten Waffenrechtsänderungsgesetz. Dem aufmerksamen Zuschauer war bereits nach den ersten Redebeiträgen klar wohin die Reise geht. Sportschützen und Jäger mussten im Reichstag herhalten, um der derzeit instabile Lage, bezogen auf die innere Sicherheit, einen rosa Anstrich zu verpassen. Ein Offenbarungseid des Innenministeriums, dass die Sicherheit der Bürger offensichtlich ohne übertriebenen Aktionismus nicht gewährleisten kann. Man möchte dem Bürger vorgaukeln, dass er sich durch die Änderungen des Waffenrechts nun sicherer fühlen darf. Bleibt nur zu hoffen, dass sich kriminelle „Clans“ und Subjekte mit Terror- und Gewaltabsichten, auch an diese Vorgaben gebunden fühlen. Wir werden sehen…
Legalwaffenbesitzer unter Generalverdacht
Aus Sicht der Sportschützen und Jäger kommt dieses Gesetz jedenfalls einer Vorverurteilung und Enteignung gleich. Anders ist die heimlich, still und leise eingeschobene Begrenzung der gelbe Sportschützen WBK auf maximal 10 Waffen nicht zu deuten. Man wolle das „Sammeln und Horten“ von Schusswaffen vermeiden, hieß es da in einer Begründung, „falls der Besitzer einen Anschlag plant…“. Extremisten wolle man den Zugang zu Waffen erschweren, war ein weiteres Argument. Man habe die Begrenzungen der Magazine von 10 Schuss bei Lang- und 20 Schuss bei Kurzwaffen sogar mit Vertretern der Verbände abgestimmt, hieß es. Ein Schelm wer böses dabei denkt. Gleichzeitig hat man rückwirkend ein Datum gesetzt, an welchem die Messlatte angelegt werden soll.
Was ist, wenn jemand 10 solcher Magazine vor dem 13. Juni 2017 erworben hat und 10 Magazine nach diesem Datum?
Was soll sich denn an den Magazinen ändern?
Warum darf diese Person die ersten 10 Magazine nur durch Meldung weiter besitzen, die weiteren 10 aber nur mit Ausnahmegenehmigung?
Verabschiedung im Bundesrat am 20. Dezember
Es bleibt nun natürlich abzuwarten wie der Gesetzestext in seiner Endfassung ausfällt. Es steht jedenfalls zu befürchten, dass dieses dritte Waffenrechtsänderungsgesetz eine nicht unerhebliche Klagewelle von Fachverbänden, aber auch Einzelpersonen nach sich zieht. Ob man einmal zugelassenen Magazine rückwirkend zu verbotenen machen kann, darf zumindest kritisch hinterfragt werden. Auch ob das Kaufdatum vor oder nach dem 13. Juni 2017 gelegen hat und was mit den Besitzern passiert, die schlichtweg die Rechnung nicht aufbewahrt haben, werden wohl die Richter entscheiden müssen.
Immerhin ist es der Bundesregierung auch nicht gelungen, Deutschen IS-Kämpfern rückwirkend die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Mathias Middelberg (CDU) äußerte sich dazu wie folgt. „Dass eine Regelung nicht rückwirkend möglich ist, ist bedauerlich, muss aus rechtsstaatlichen Gründen aber wohl hingenommen werden“, sagte Middelberg unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart wies ebenfalls auf die rechtlichen Hürden hin. Es gelte das allgemeine rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot, sagte er mit Blick auf die CSU-Forderung.
Es wird also weiter spannend bleiben im Thema Waffenrechtsänderungsgesetz. Der Verwaltungsaufwand für den legal Waffenbesitz wird um ein vielfaches steigen und die Wartezeiten, in denen diese Verwaltung geschieht, wird zu Lasten der Beantragenden gehen. Eines steht jedoch fest. Es wird die innere Sicherheit in Deutschland kein Stück erhöhen, denn wer Böses plant, bedient sich nicht auf dem legalen Waffenmarkt, sondern in der Unterwelt. Dort gilt es für die Staatsorgane aufzuräumen.
Autor: Detlef Reck
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