Entwurf des überarbeiteten Waffengesetz als Download verfügbar
Nachdem der von der Bundesregierung festgelegte Gesetzesentwurf des dritten Waffenrechtsänderungsgesetz nach seiner Verabschiedung durch den Bundesrat nun die meisten formellen Hürden genommen hat, liegt der letzte Entwurf des Waffengesetz nun abschließend beim Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vor. Danach erscheint das neue Gesetz dann im Bundesanzeiger und der Drops ist somit gelutscht.
Moers, 08. Januar 2020
Zugegebenermaßen ist in den letzten Wochen und Monaten viel zum Thema Waffengesetz geschrieben worden. Sogar so viel, dass man eigentlich komplett den Überblick verlieren könnte. Welche Änderungen betrifft denn nun den Jäger, den Schießstandbetreiber, den Sachverständigen und vor allem den Sportschützen? Klar ist, es gibt Einschnitte und zwar für alle!
Änderungen sind in den Gesetzestext eingebunden
In unserem Downloadbereich stellen wir Euch den kompletten, aber noch vorläufigen, Gesetzestext zur Verfügung (Urheber Klaus Gotzen, JSM Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition) , dabei sind zur besserer Übersicht alle Änderungen rot markiert.
Erhebliche Einschnitte umgesetzt
Wer sich den neuen Gesetzestext genauer zu Gemüte führt wird gleich bemerken, dass es im Vergleich zum noch aktuellen Waffengesetz aus 2002, erhebliche Einschnitte für die Legalwaffenbesitzer, aber auch für Sachverständige und Betreiber von Schießständen, gibt. Viel mehr Kontrollen und Bürokratie kommen auf alle Beteiligten zu. Bleibt nur zu hoffen, dass sich der Gesetzgeber bei seinem Vorhaben nicht übernommen hat, denn die öffentliche Verwaltung wird bei der neuen Antragsflut vermutlich unter den Verwaltungsakten ersticken. Vermutlich wir diese Mammutaufgabe mit dem vorhandenen Personal nicht, oder nur mit längeren Wartezeiten zu bewältigen sein. Wir dürfen also gespannt sein, ob sich die Zeiten bei der Antragsbearbeitung weiter in die Länge ziehen und sollten auch die Gebührensätze dabei nicht aus den Augen verlieren.
Gebührensätze steigen
Bei den Prüfungsgebühren für die staatlich geprüften Wiederlader hat man auf jeden Fall bereits kräftig aufgeschlagen. Die Lehrgangsgebühr liegt mittlerweile bei 269,50€ inklusive MwSt. Für die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, ohne die man nicht zu diesem Lehrgang zugelassen wird, muss man bei der Kreisverwaltung Wesel aktuell weitere 107,63€ berappen! Unter dem Strich sind also rund 380€ für die Teilnahme an einem gesetzlich vorgeschrieben Lehrgang fällig, dass ist doch schon mal eine Hausnummer. Es bleibt also weiter spannend im Land mit dem härtsten Waffengesetz.
Autor: Detlef Reck
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