Fragen und Antworten zur Magazinverwendung beim BDS

Können Langwaffenmagazine höherer Kapazität (mehr als 10 Patronen) beim BDS in Selbstladebüchsen verwendet werden, wenn sie auf 10 Schuss blockiert werden?
Ja, wenn für das Magazin (verbotener Gegenstand!) eine Anmeldebestätigung der Waffenbehörde (Altbesitz) oder eine Ausnahmegenehmigung des BKA (Altbesitz und Neuerwerb) vorliegt.

Können Selbstladeflinten mit Röhrenmagazin einer höheren Kapazität (mehr als 10 Patronen) beim BDS verwendet werden, wenn sie auf 10 Schuss blockiert werden?
Ja, wenn für die Waffe (verbotener Gegenstand!) eine Anmeldebestätigung der Waffenbehörde (Altbesitz) oder eine Ausnahmegenehmigung des BKA (Altbesitz und Neuerwerb) vorliegt

Welche Patrone ist bei Waffen maßgeblich, die mehr als eine Art aufnehmen können?
Relevant ist das kleinste nach Herstellerangaben bestimmungsgemäß verwendbare Kaliber. In der Regel dürfte es dasjenige sein, welches auf dem Lauf steht.

Können Kurzwaffenmagazine höherer Kapazität (mehr als 20 Patronen) beim BDS verwendet werden und ggf. mit wie vielen Patronen?
Ja, und zwar ohne Blockierung auf 20 Patronen, wenn für das Magazin (verbotener Gegenstand!) eine Anmeldebestätigung der Waffenbehörde (Altbesitz) oder eine Ausnahmegenehmigung des BKA (Altbesitz und Neuerwerb) vorliegt. Es dürfen aber maximal 20 Patronen geladen werden, um die sportliche Fairness zwischen Besitzern alter und neuer Magazine zu wahren.

Kann eine Patrone aus einem mit 21 Patronen gefüllten Kurzwaffenmagazin vorgeladen werden?
Nein. Beim BDS dürfen maximal 20 Patronen in ein Magazin geladen werden. Das Vorladen muss aus einem anderen Magazin erfolgen.

Wie sind Magazinböden zu bewerten, die die Kapazität erhöhen?
Montierte Magazinböden wie z.B. „+2“ zählen mit zur Magazinkapazität.

Können neue Langwaffenmagazine wie z.B. Magpul verwendet werden?
Ja, wenn diese vom BKA als reine 10-Patronen-Magazine eingestuft wurden.

Können Ausländer – Personen ohne deutsche waffenrechtliche Erlaubnis, ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit – in Deutschland Magazine/ Waffen mit Festmagazin großer Kapazität verwenden?
In der Regel nein und zwar ohne Rücksicht auf die ausländische Rechtslage (selbst wenn dort erlaubt). Vielmehr wäre für die Verwendung in Deutschland immer eine Ausnahmegenehmigung des BKA erforderlich. Ohne BKA-Genehmigung für große Magazine ist eine Einreise nach Deutschland nur mit „reinen“ 10er Langwaffen- bzw. 20er Kurzwaffenmagazinen erlaubt.

Welche Dokumente müssen mit großen Magazinen vorliegen?
Bei Inländern Anmeldebestätigung der Waffenbehörde (Altbesitz) oder eine Ausnahmegenehmigung des BKA (Altbesitz und Neuerwerb). Bei Ausländern EU-Feuerwaffenpass und bei Kategorie-A Waffen zusätzlich die Mitnahmeerlaubnis einer deutschen Waffenbehörde sowie die Ausnahmegenehmigung des BKA für das Magazin oder die Waffe mit Festmagazin.
Alle Erlaubnisdokumente sind vom Schützen mitzuführen (§ 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WaffG) und können vom BDS kontrolliert werden. Für das Vorhandsein der Erlaubnisse ist ausschließlich der Magazinbesitzer verantwortlich. Es darf nur teilgenommen werden, wenn die Ausschreibung akzeptiert wird. In- und Ausländer ohne ausreichende Dokumente werden disqualifiziert und erhalten im Wiederholungsfall einen Standverweis.

Können Magazine hoher Kapazität verliehen/ausgeliehen werden?
Nur mit Ausnahmegenehmigung des BKA, da der Altbestand oder die Erlaubnis personenbezogen ist. Eine Weitergabe/Entgegennahme von größeren Magazinen an/von anderen Personen ohne Ausnahmegenehmigung ist nicht erlaubt und strafbar.

Quelle: BDS-Infobrief Juli 2021

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