Folgende E-Mail hat uns am heutigen Tag erreicht, die wir allen interessierten Mitgliedern auf diesem Wege zur Kenntnis bringen möchten.

Neuer Termin Kombilehrgang Wiederlader und Vorderladerschützen

Für die Beantragung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz ist eine erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang gesetzlich vorgeschrieben !

Melden Sie sich schon jetzt zur Teilnahme an einem Kombi –  Grundlehrgang nach § 32 1. SprengV an :

NEUER LEHRGANGSTERMINE: 10. bis 12. März 2023
                                                        29. September bis 01. Oktober 2023
LEHRGANGSORT: Hamminkeln , Kreis Wesel, Preiswerte Übernachtungsmöglichkeiten vor Ort auf Anfrage

LEHRGANGSDAUER:

  • Freitags 14.00 bis 22.00 Uhr
  • Samstags 08.00 bis 13.00 Uhr , Pause bis 14.30 Uhr (es wird ein Snack serviert), Fortsetzung von 14.30 bis 19.30 Uhr
  • Sonntags 09.00 bis 14.00 Uhr, praktische ,schriftliche und ggf. mündliche Prüfung, Zeugnisausgabe.

LEHRGANGSLEITER : Heinz Sander , Heinrich Lersch Strasse 30 , 47057 Duisburg, Telefon: 0177-2252719

ANMELDEBEDINGUNGEN: Die Anmeldung ist nur dann gültig, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs.2 der 1. Spr.V. Ihres, für Sie zu-ständigen Gewerbeaufsichtsamtes bzw. Ordnungsamtes / Behörde beigefügt wird. Spätestens am Tage des Lehrgangsbeginns muss diese Bescheinigung im Original vorliegen, sonst ist Ihre Teilnahme erst beim nächsten Termin möglich. Die Lehrgangsgebühr für den kombinierten Lehrgang beträgt Euro 255,00 pro Teilnehmer inklusive aller Gebühren.

Verbindliche Anmeldungen nehmen wir ab sofort an! Die Anzahl der Teilnehmer ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften begrenzt! Nutzen Sie dieses Angebot jetzt bevor alle Lehrgangsplätze vergeben sind!

Bitte senden Sie uns jetzt Ihre Anmeldung per E-Mail an lehrgaenge27@t-online.de.