Folgende E-Mail hat uns am heutigen Tag erreicht, die wir allen interessierten Mitgliedern auf diesem Wege zur Kenntnis bringen möchten.

Neue Termine Kombilehrgang Wiederlader und Vorderladerschützen in Bocholt Spork

Für die Beantragung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz ist eine erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang gesetzlich vorgeschrieben !

LEHRGANGSTERMINE:
12. bis 14. April 2024 – AUSGEBUCHT
21.bis 23. Juni 2024
11. bis 13. Oktober 2024
LEHRGANGSORT: Schießstand Schmeink, Kreis Bocholt. Jeder Teilnehmer erhält eine Anfahrt -Beschreibung mit Anschrift. Preiswerte Übernachtungsmöglichkeiten vor Ort auf Anfrage !

LEHRGANGSDAUER:

  • Freitags 14.00 bis 22.00 Uhr
  • Samstags 08.00 bis 13.00 Uhr , Pause bis 14.30 Uhr (es wird ein Snack serviert), Fortsetzung von 14.30 bis 19.30 Uhr
  • Sonntags 09.00 bis 14.00 Uhr, praktische ,schriftliche und ggf. mündliche Prüfung, Zeugnisausgabe.

Die staatliche Prüfungsabnahme erfolgt durch die zuständige Kreisverwaltung Borken

LEHRGANGSLEITER : Heinz Sander , Heinrich Lersch Strasse 30 , 47057 Duisburg, Telefon: 0177-2252719

ANMELDEBEDINGUNGEN: Die Anmeldung ist nur dann gültig, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs.2 der 1. Spr.V. Ihres, für Sie zu-ständigen Gewerbeaufsichtsamtes bzw. Ordnungsamtes / Behörde beigefügt wird. Spätestens am Tage des Lehrgangsbeginns muss diese Bescheinigung im Original vorliegen, sonst ist Ihre Teilnahme erst beim nächsten Termin möglich. Die Lehrgangsgebühr für den kombinierten Lehrgang beträgt Euro 255,00 pro Teilnehmer inklusive aller Gebühren.

Zum Lehrgang sind mitzubringen :
Lehrgangsmappe , Personalausweis , Schreibzeug , Gehörschutz und Schutzbrille

Der Lehrgangsleiter ist Mitglied im BDS – LV 4

Bitte senden Sie uns jetzt Ihre Anmeldung per E-Mail an lehrgaenge27@t-online.de.